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Privatverkauf auf Ebay ist gewerblich
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Nach einem Bericht des OLG-Report in Bezug auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt sind Anwender die auf Ebay privat verkaufen auch gewerblich tätig, wenn sie Gegenstände aus dem eigenen Privatvermögen verkaufen. Bei der gerichtlichen Entscheidung spielte es keine Rolle dass der private Verkäufer die Waren nicht einkaufen muss sondern bereits regelmäßig einen Warenverkauf auf Ebay tätigt.

Das Oberlandesgericht Frankfurt teilte mit dass der Beschuldigte nicht nur 484 bewertete Ebay-Verkäufe hat sondern wöchentlich durchschnittlich etwa 25 Stempel in seinem Ebayshop zum Verkauf anbietet. Laut eigenen Angaben möchte der betroffene jetzt als gewerblich eingestufte Verkäufer mehr als 100.000 historische Stempel nach und nach verkaufen.

Diese Entscheidung dürfte weitere Auswirkungen auf private Verkäufer haben denn diese müssen nun den Käufern wohl das gesetzliche Widerrufsrecht einräumen. Zur Zeit befindet sich Ebay im schweren Fahrwasser denn aufgrund der rapide gestiegenen Gebühren wird das weltweit dominierende Onlineauktionshäuser für Privatverkäufer und kleine Händler zunehmend unattraktiver. Es wechseln verstärkt Händler zu alternativen Onlineauktionshäusern wie Auvito.de oder Amprice.de weil dort die Gebühren niedrig sind.



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