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GEZ geht auf Abmahn-Tour
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Die Gebühreneinzugszentrale besser bekannt unter den Namen GEZ geht zur Zeit auf eine Abmahn-Tour im World Wide Web. Das erste Ziel dieser Abmahnungen war die Wissenplattform www.akademie.de welche "falsche Wörter" in ihren GEZ-Artikeln verwendete. Zu diesen verbotenen Wörtern gehört etwa die PC-Gebühr, Gebührenfahnder, GEZ-Anmeldung oder GEZ-Abmeldung. Die Portalbetreiber sollen sich dazu verpflichten diese Wörter nie mehr zu verwenden und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung kostet 5.100 Euro welche Akademie.de an die GEZ zahlen muss, wenn auch nur ein verbotenes GEZ-Wort verwendet wird.
Das Wissensportal www.akademie.de hatte bis vor dieser Abmahnung hilfreiche Tipps und Musterbriefe rund um die GEZ veröffentlicht. Dabei wurden keine illegalen Handlungen empfohlen und auch nicht erklärt. Die entsprechenden Infoartikel haben die Portalbetreiber mittlerweile deaktiviert und informiert auf eine Seite über die Abmahnung der damit verbundenen GEZ-Verbotsliste.
Im Netz finden sich mehrere 100.000 Webseiten welche die verbotenen GEZ-Wörter verwenden und daher sind von der drohenden GEZ-Abmahnwelle zahlreiche Webmaster, Unternehmen, Privatpersonen und Institutionen betroffen. Die öffentlich-rechtlichen Sender kassieren über die Rundfunkgebühr jährlich etwa 7,5 Milliarden Euro womit die mittlerweile deutlich überladenen Webseiten von ARD und ZDF teilweise finanziert werden.
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