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Abmahnen statt Abschleppen
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Ob hier wohl ein neuer Trend geboren wird? Ihr Stellplatz ist mal wieder zugeparkt, Ihre Kundenparkplätze wieder anderweitig belegt? Dann mahnen sie die Falschparker doch zukünftig einfach per Online-Formular ab. Die Rechtsanwälte Graf und Partner aus München machen es neuerdings möglich.

Ab sofort haben Sie nun die Möglichkeit, statt einem Abschleppdienst einen Anwalt einzuschalten, sofern Sie sich über zugestellte Privatparkplätze und verstopfte Einfahrten ärgern. Dies geschieht bequem per Onlineformular und ist kostenpflichtig für den Falschparker. Die Kanzlei verzichtet übrigens auf einen sonst üblichen Honorarvorschuss und treibt die Kosten stattdessen direkt beim Abgemahnten ein.


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